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Als Subunternehmer bieten wir höchstmögliche Vertretungsqualität an.

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle der B&B Montage Management und Services GmbH angebotenen Dienstleistungen Anwendung. Sie regeln die allgemeinen Aspekte der Erbringung von Leistungen an den Kunden im Rahmen eines oder mehrerer Verträge oder Rahmenverträge. Mit der Nutzung von B&B Dienstleistungen gelten die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich als akzeptiert.

  1. Die Unternehmung kann ihre Leistung jederzeit verweigern oder einstellen, solange keine gegengezeichnete Auftragsbestätigung vorliegt.
  2. Wird das Auftragsvolumen nachträglich erweitert, so gelten sämtliche Regelungen diese Auftragsbestätigung auch dafür.
  3. Verweigert die Bestellerin oder deren Hilfsperson die Unterzeichnung der Arbeitsrapporte, so kann die Unternehmerin ihre Leistung jederzeit einstellen.
  4. Regierapporte der Unternehmerin werden der Bestellerin für jede Arbeitswoche jeweils in der Folgewoche zugestellt. Fehlender Eingang und Mängel in der Rapportierung oder Unterzeichnung müssen von der Bestellerin in den darauffolgenden Wochen schriftlich und detailliert gerügt werden, andernfalls der betreffende Rapport unwiderruflich als genehmigt gilt.
  5. Bei Regieaufträgen liegt der Rechnung der Unternehmerin stets eine Rapportkopie bei. Der Rapport - auch der nicht unterzeichnete - gilt unwiderruflich als genehmigt, wenn er von der Bestellerin nicht innert drei Tagen nach Eingang schriftlich und detailliert beanstandet wird. Ziffer 4 bleibt vorbehalten.
  6. Sämtliche Gefahren und Risiken, welche das von der Bestellerin oder von Dritten gelieferte Montagematerial betreffen, sind von der Bestellerin zu tragen.
  7. Die Unternehmerin trägt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen der Bestellerin oder Dritter, welche der Monteur mit Einwilligung der Bestellerin oder Dritter lenkt. Der Fahrzeughalter hat für eine ausreichende Versicherung zur Deckung eigener Schäden selber besorgt zu sein.
  8. Wird die Auftragsbestätigung durch nicht zeichnungsberechtigte Personen unterzeichnet, machen sich diese strafbar.
  9. Erfüllungsort für die Bezahlung des Werklohnes ist der Sitz der Unternehmerin in Ebikon (LU), Schweiz.
  10. Wir weisen darauf hin, dass das unbekannte Baugrundrisiko an Boden/Wand/Decke beim Bauherrn liegt, resp. dessen Bauleiter.
  11. Der Bauleiter und/oder Bauherr verpflichtet sich, auf unseren Wunsch, den Aufbau inkl. Leitungsführungen im Boden, in der Decke oder der Wände nachzuweisen und/oder ausfindig zu machen.
  12. Wir lehnen jegliche Haftung für Schäden aus unbekanntem Baugrund ab.
  13. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Luzern-Schweiz. 
  14. Dieser Vertrag untersteht SIA Norm und ausschließlich Schweizer Recht. B&B Montage Management und Services GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)